Gutachten für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Wertgutachten

Aufgabe der Wertermittlung ist es, einen plausiblen und nachvollziehbaren Verkehrswert durch einen unabhängigen Sachverständigen zu ermitteln:

Der Verkehrswert wird in § 194 des Baugesetzbuches -BauGB- folgendermaßen definiert:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Zur Ermittlung eines marktgerechten Verkehrswertes können folgende Verfahren herangezogen werden:

  • Sachwertverfahren bei z.B. Einfamilienhäusern, Doppelhäusern
  • Ertragswertverfahren bei z.B. Mehrfamilienhäuser, gewerblichen Gebäuden, Industrieobjekten
  • Vergleichswertverfahren bei z.B. Grundstücken, Eigentumswohnungen

Wertermittlungsanlässe

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen
  • Schenkungen und Übertragungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen
  • Eheverträge
  • nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Insolvenzverfahren, Insolvenzantragsverfahren
  • Vermögensfeststellung
  • Übernahme von Grundstücken oder Grundstücksteilen ins Betriebsvermögen von Firmen
  • betriebliche Immobilienbestandsbewertung
  • Vorlage beim Finanzamt aus verschiedenen Anlässen
  • Beleihung von Grundstücken
  • Überprüfung von Renditechancen geplanter Investitionen in Immobilien
  • Wertermittlung als Grundlage für Förderungen
  • Überprüfung vorhandener Wertgutachten, Aktualisierung

Wertermittlungsobjekte

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser
  • verschiedene gewerbliche Immobilien
  • Altgewerbestandorte, Industriebrachen
  • landwirtschaftliche Grundstücke
  • Erbbaurechte, Erbbaurechtsgrundstücke
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken

Nutzen als Eigentümer
Das Wertgutachten bietet dem Eigentümer einen Nachweis über den Wert die Immobilie. Es wird bei einer Beleihung als Basis für eine erträgliche Geldanlage, als neutrale Wertangabe für den Steuerberater, Renovierung, Ausbau oder Erweiterungen eingesetzt.

Nutzen als Verkäufer einer Immobilie
Das Wertgutachten schützt davor die Immobilie, unter Marktwert zu verkaufen.
Es ist für Verkäufer keine zwingende Wertvorgabe, sondern ein Maßstab. Eigenes Verhandlungsgeschick kann jederzeit einfließen.

Nutzen als Käufer einer Bestandsimmobilie
Das Wertgutachten schützt vor einem zu hohen Kaufpreis beim Erwerb des Wunschobjekts.

Der Gutachter lässt seine Marktkenntnisse in das Gutachten mit-einfließen und ermöglicht Käufer ohne Erfahrungen mit Immobilien, einen realistischen Kaufpreis zu erzielen. Ein vollständiges Gutachten setzt in diesem Fall das Einverständnis des Verkäufers voraus.

Nutzen als Erblasser / Erben
Das Wertgutachten erspart Erbauseinandersetzungen.
Es legt den Wert des zu (ver-)erbenden Objekts klar fest und erleichtert die Aufteilung auf mehrere Erben, wodurch ein Familienstreit entfällt. Das Wertgutachten schützt den Erben vor Schulden und Zwangsversteigerung.

Nutzen als Kapitalanleger
Anhand des Verkehrswertgutachtens kann der Wert der angebotenen Anlage überprüft werden. Wie viele Anleger sind schon geprellt worden und stehen nun vor der Zwangsversteigerung, bei der in der Regel deutlich weniger herauskommt, als sie bezahlt haben? Banken sind leider noch immer nicht in der Verantwortung, wenn es um Überfinanzierung geht. Die Schulden bleiben beim Anleger. Das Wertgutachten erspart Erbauseinandersetzungen.

Service
Nach einer umfassenden Erstberatung erstelle ich Ihnen zu den unterschiedlichsten Bewertungsanlässen qualifizierte und marktgerechte Verkehrswertgutachten.

Die unverbindliche und kostenlose Erstberatung findet in meinem Büro oder bei Ihnen vor der Auftragserteilung statt. Sie stellt den Umfang meiner Hilfestellung heraus.

Zur Auftragserteilung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der den genauen Umfang und die für Sie entstehenden Kosten der Wertermittlung regelt.

Notwendige Unterlagen

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarten und/oder Lagepläne
  • Bauzeichnungen und andere Bauunterlagen
  • Bestehende Miet- und Pachtverträge
  • Auskünfte zur Bauleitplanung, Erschließung, Baulasten, Denkmalschutz u.a.

Kosten
Auszug aus der HOAI § 34 Abs. 1 Wertermittlung

Beispiel 1:
Verkehrswert = 100.000 Euro, Honorar von 543 Euro bis 910 Euro je nach Schwierigkeitsstufe zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

Beispiel 2:
Verkehrswert = 300.000 Euro, Honorar von 1.071 Euro bis 1.749 Euro je nach Schwierigkeitsstufe zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

oder

Honorierung nach Stundenaufwand